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   SG Kiel, 18.10.2005 - S 5 U 13/03   

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SG Kiel, 18.10.2005 - S 5 U 13/03 (https://dejure.org/2005,67610)
SG Kiel, Entscheidung vom 18.10.2005 - S 5 U 13/03 (https://dejure.org/2005,67610)
SG Kiel, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - S 5 U 13/03 (https://dejure.org/2005,67610)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus SG Kiel, 18.10.2005 - S 5 U 13/03
    Es kann dahinstehen, ob der von der Beschwerde geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) prozessordnungsgemäß dargelegt ist (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ) und ob das angefochtene Urteil von dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15) oder von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 28.83 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 9) abweicht oder ob die Beschwerde in Wahrheit die fehlerhafte Anwendung der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Rechtssätze rügt.

    5. April 2000 (a.a.O.) entschieden, dass maßgeblich für die Beurteilung der Wirksamkeit des elektronisch übermittelten Schriftsatzes nicht eine etwa beim Absender vorhandene Kopiervorlage oder eine nur im Textverarbeitungs-PC befindliche Datei, sondern allein die auf seine Veranlassung am Empfangsort (Gericht) erstellte körperliche Urkunde sei.

  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 28.83

    Bescheid - Fotokopie - Maschienenschriftlich - Klageschrift - Unwirksamkeit

    Auszug aus SG Kiel, 18.10.2005 - S 5 U 13/03
    Es kann dahinstehen, ob der von der Beschwerde geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) prozessordnungsgemäß dargelegt ist (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ) und ob das angefochtene Urteil von dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15) oder von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 28.83 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 9) abweicht oder ob die Beschwerde in Wahrheit die fehlerhafte Anwendung der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Rechtssätze rügt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. August 1983 (a.a.O.) kennt der Grundsatz des Erfordernisses der eigenhändigen Unterschrift Ausnahmen, wenn sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher, d.h. ohne die Notwendigkeit einer Klärung durch Rückfrage oder durch Beweiserhebung, ergeben (daran anknüpfend Beschluss vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 3 B 33.01 - juris Rn. 2 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.04.2001 - 8 B 2.01

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen für

    Auszug aus SG Kiel, 18.10.2005 - S 5 U 13/03
    Dies führt dazu, dass in der Divergenzrüge zugleich eine Verfahrensrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) zu sehen ist (vgl. Beschluss vom 12. April 2001 - BVerwG 8 B 2.01 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 13 m.w.N. sowie Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 133 Rn. 86).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus SG Kiel, 18.10.2005 - S 5 U 13/03
    Es kann dahinstehen, ob der von der Beschwerde geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) prozessordnungsgemäß dargelegt ist (vgl. zu den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ) und ob das angefochtene Urteil von dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 5. April 2000 - GmS-OGB 1/98 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15) oder von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. August 1983 - BVerwG 8 C 28.83 - (Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 9) abweicht oder ob die Beschwerde in Wahrheit die fehlerhafte Anwendung der in den genannten Entscheidungen aufgestellten Rechtssätze rügt.
  • BVerwG, 19.12.2001 - 3 B 33.01

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen eines Verfahrensmangels

    Auszug aus SG Kiel, 18.10.2005 - S 5 U 13/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 26. August 1983 (a.a.O.) kennt der Grundsatz des Erfordernisses der eigenhändigen Unterschrift Ausnahmen, wenn sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit beigefügten Unterlagen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher, d.h. ohne die Notwendigkeit einer Klärung durch Rückfrage oder durch Beweiserhebung, ergeben (daran anknüpfend Beschluss vom 19. Dezember 2001 - BVerwG 3 B 33.01 - juris Rn. 2 m.w.N.).
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